19.03.2025
Der Ständerat will, dass die Kantone ihre gemeinsame Spitalplanung verbessern. Er hat eine entsprechende Motion verabschiedet. Diese verpflichtet die Kantone gesetzlich dazu, auch ihre Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb von interkantonalen Versorgungsregionen aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erteilen. prio.swiss unterstützt diesen wichtigen Schritt in Richtung einer tatsächlichen Koordination der Spitalplanung. Auf diesem Weg können teure Doppelspurigkeiten, Ineffizienzen und Überversorgung verhindert werden. Investitionen lassen sich gezielter angehen, die Qualität der Versorgung kann verbessert und der Fachkräftemangel gemildert werden.
Der Ständerat hat die Motion «25.3017 – Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» seiner eigenen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) mit 41 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltungen angenommen. prio.swiss unterstützt das Anliegen der Motion, dass die Spitalplanung grundsätzlich in der Hand der Kantone bleiben soll. Diese kennen die regionalen Bedürfnisse, die auch in eine überregionale Versorgungsplanung einfliessen sollten. Allerdings muss auch aus Sicht von prio.swiss die Planung der stationären Gesundheitsversorgung verbindlicher aufeinander abgestimmt werden.
Abgestimmtes Spitalangebot steigert Qualität und senkt Kosten
Bisher koordinieren die Kantone nämlich vielerorts nur ihre Bedarfsplanungen. Die Leistungsaufträge an die Spitäler – also das tatsächliche Angebot an stationärer Versorgung – wird dagegen kaum aufeinander abgestimmt.
prio.swiss ist überzeugt, dass aber genau dies notwendig ist: Die Kantone müssen auch die Leistungsaufträge an die Spitäler und damit das tatsächliche Angebot an stationärer Versorgung innerhalb von überkantonalen Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam vergeben. Nur so kann man «das bestehende Überangebot an stationären Angeboten eindämmen und damit signifikant Kosten senken, gleichzeitig aber auch die Qualität stark fördern», wie die Kommission ihre Forderung zutreffend begründet. Kostenintensive Doppelspurigkeiten, Ineffizienzen und Überversorgung werden erkannt und abgebaut. Investitionen können gezielter in Angriff genommen und der Fachkräftemangel gemildert werden.
Auch verbessert eine solche Abstimmung die Qualität des Versorgungsangebots: Wenn die Spitäler sich auf bestimmte Angebote konzentrieren können und nicht mehr alle alles anbieten müssen, können sie die Mindestfallzahlen der Behandlungen gewährleisten und so die Qualität besser sicherstellen. Erst wenn die Kantone ihrer Verpflichtung explizit nicht nachkommen, soll der Bund gemäss Motion – wie in der hochspezialisierten Medizin heute bereits – eingreifen können.