Die vorgeschlagenen Kosten- und Qualitätsziele auf Verordnungsebene sind die logische Konsequenz der beschlossenen Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative. Die Kosten- und Qualitätsziele dienen als Orientierung für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring gibt Empfehlungen zur Kostenentwicklung und zu kostendämpfenden Massnahmen ab. Trotz der einschränkenden gesetzlichen Vorgaben ist von einer gewissen Wirkung auszugehen, die die Kommission wahrnehmen soll. Synergien bei bestehenden Gremien und Daten sollen genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden.