11.07.2025
Der Verband der Schweizer Krankenversicherer, prio.swiss hat heute beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die kürzlich beschlossene Spitalplanung des Kantons Schwyz für den Bereich der Akutsomatik eingereicht. Das grosse Potenzial der gesetzlich vorgeschriebenen interkantonalen Zusammenarbeit wird leider nicht ausgeschöpft. Ziel der geforderten Rückweisung ist es, dass der Kanton das Leistungsangebot der Spitäler auch über die Kantonsgrenzen hinweg so abstimmt und konzentriert, dass die Qualität der stationären Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist. Auch sollen kostenintensive Überversorgung und Doppelspurigkeiten, damit unnötig steigende Gesundheitskosten und Prämien sowie ein sich weiter verschärfender Fachkräftemangel verhindert werden. Die Versicherer sehen die Beschwerde als eine im KVG für solche Fälle geforderte Massnahme ultima ratio, um die regionalpolitische «Blockade» in der Spitalplanung im Interesse des Kantons, der ganzen Region und vor allem der Patientinnen und Patienten zu lösen.
Die vorgelegte Schwyzer Spitalplanung weist in zentralen Punkten Mängel auf, die den nationalen Planungsgrundsätzen und der Rechtsprechung widersprechen. Die Krankenversicherer hatten in der Vernehmlassung 2024 durch die seinerzeitigen Vorgängerverbände von prio.swiss das entsprechende Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Dieses blieb jedoch im endgültigen Beschluss des Regierungsrats Schwyz weitgehend unberücksichtigt. prio.swiss fordert das Bundesverwaltungsgericht deshalb auf, den Beschluss für die Spitalliste 2025 Akutsomatik aufzuheben und ihn an den Regierungsrat zurückzuweisen, damit dieser seine Spitalplanung bundesrechtskonform überarbeiten kann. Die Spitalliste Rehabilitation wird dagegen nicht angefochten.
Keine interkantonale Koordination
Das Gesetz verlangt eine interkantonal koordinierte Spitalplanung, um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Spitalversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Koordination soll vor allem die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten sicherstellen, ineffiziente Überkapazitäten sowie Engpässe beim Pflegepersonal verhindern und die Gesundheitskosten eindämmen. Gerade für einen kleinräumigen Kanton wie Schwyz – mit drei vergleichsweise kleinen Spitälern auf engstem Raum – ist eine kantonsübergreifende Abstimmung und Konzentration der Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb einer gemeinsamen, grösseren Versorgungsregion zwingend notwendig.
Die nun vorgelegte Schwyzer Spitalplanung ist entgegen dem gesetzlichen Auftrag interkantonal nicht koordiniert worden. Die Schwyzer Kantonsregierung hatte den umliegenden Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung lediglich den Entwurf zukommen lassen und sie zur Stellungnahme eingeladen – die eigentlichen, gesetzlich geforderten Koordinationsaufgaben wie z.B. einen tatsächlichen Austausch über die Patientenströme wurden jedoch nicht genügend wahrgenommen. Dazu gehört auch, dass die Nachbarkantone ihre Planungsverantwortung ebenfalls wahrnehmen und zur Koordination bereit sind. Das Potenzial der Leistungskonzentration auch über die Kantonsgrenzen hinweg blieb zu wenig beachtet.
Kostenintensive neue Strukturen im Kanton
Im Gegenteil: Die neue Planung sieht sogar vor, innerhalb des Kantons kostenintensive neue Strukturen für spezialisierte Leistungen aufzubauen. So wurde z.B. der neue Leistungsauftrag an das Spital AMEOS Einsiedeln im Bereich der Urologie sogar nur bedingt vergeben, weil das Spital grundlegende Anforderungen dafür gar nicht erfüllt. Dabei wären diese Strukturen bei bestehenden – eben auch ausserkantonalen – Anbietern vorhanden.
Umgehen der Fallzahlen gefährdet Qualität
Die vorgelegte Schwyzer Spitalplanung will zudem künftig die für spezialisierte Leistungen vorgegebenen Mindestfallzahlen zum Teil nur durch innerkantonale Kooperationen kleiner Regionalspitäler statt pro Spitalstandort erreichen. Diese dezentrale Planung gefährdet das Niveau der Fallzahlen aller Anbieter und damit die Behandlungsqualität. Mindestfallzahlen pro Spitalstandort für operative Eingriffe sind ein breit anerkanntes Qualitätsmerkmal, um durch genügend Erfahrung und Routine die Qualität der Operationen sicherzustellen. Gerade bei planbaren, spezialisierten Eingriffen wäre es wichtig, diese auf spezialisierte überregionale Zentren zu konzentrieren, um die notwendigen Fallzahlen, damit die Qualität und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Qualität muss hier vor wohnortnahe Behandlung gestellt werden – wobei Spezialisierung und Konzentration nicht zwingend grosse (städtische) Zentren meint. Auch kleinere und mittlere Spitäler können sich spezialisieren, aber eben nicht alle auf alles.
Beschwerde für eine verbesserte Spitalplanung
Während des Vorverfahrens hatten die Versicherer zu einem Ansatz der interkantonalen Koordination und Zusammenarbeit in grösseren Versorgungsregionen geraten sowie konstruktiv auf die mangelhaften und rechtswidrigen Punkte in der Planung hingewiesen. Deshalb sieht sich prio.swiss als ultima ratio gezwungen, von seinem Recht der Verbandsbeschwerde Gebrauch zu machen. Ziel der geforderten Rückweisung ist es, dass der Kanton die Möglichkeit erhält, seine Spitalplanung interkantonal so abzustimmen und zu konzentrieren, dass die Behandlungsqualität für die Bevölkerung sichergestellt werden kann. Es gilt, ineffiziente Überkapazitäten zu verhindern und damit sowohl Engpässe beim Pflegepersonal als auch unnötig steigende Gesundheitskosten zu verhindern.
Medienkontakt
Dirk Meisel, Mediensprecher, dirk.meisel@prio.swiss, 079 193 12 70