Je häufiger ein bestimmter Eingriff in einem Spital durchgeführt wird, desto geringer ist das Risiko für Komplikationen (Stanley Kalata, et al., 2024) (Siddharth Jain, et al., 2024) (William T. Julian MS, 2024) (Wang, et al., 2023).
Um die hohe Behandlungsqualität und Patientensicherheit im Schweizer Gesundheitswesen langfristig zu sichern, ist eine verbindliche interkantonale Spitalplanung unerlässlich, die auch die Leistungsverträge (Spitallisten) der Kantone an die Spitäler untereinander koordiniert und gemeinsam vergibt. Ein solches Denken in grösseren, überregionalen Versorgungsräumen ermöglicht eine fachliche Konzentration und Spezialisierung der stationären Leistungen und stellt so die notwendigen Mindestfallzahlen in den Spitälern sicher. Dadurch wird nicht nur eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung gewährleistet.
Auch ermöglicht eine solche interkantonal verbindlich koordinierte Spitalplanung zusammen mit der fachlichen Spezialisierung und verstärkten Ambulantisierung (EFAS) einen verantwortungsvollen Umgang mit den begrenzten Ressourcen und Fachkräften. Kostenintensive und unnötige Doppelinfrastrukturen, nicht ausgelastete Überkapazitäten und Fehlanreize sowie das daraus resultierende massive Kostenwachstum können vermieden und so die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler nachhaltig entlastet werden.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat im November 2025 ebenfalls einen Dreiphasenplan zur verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit und Konzentration in der Spitalplanung verabschiedet. Dieser sieht eine schweizweite Bedarfsanalyse und -prognose für stationäre medizinische Leistungen vor, deren Einteilung in Grund- und Spezialversorgung sowie schweizweit einheitliche Kriterien für die Leistungen in der Spezialversorgung.
Die vorliegende Analyse verdeutlicht die Dringlichkeit einer entsprechenden Reform. Parallel dazu verlangt das nationale Parlament vom Bundesrat Gesetzesänderungen für eine verbindliche interkantonal koordinierte Spitalplanung.
Im Rahmen der vorliegenden Auswertung hat prio.swiss 21 Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) analysiert, für welche die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren Mindestfallzahlen für operative Eingriffe definiert hat. Das Resultat: In keiner von insgesamt 21. SPLG erreichen sämtliche Spitalbetriebe die empfohlenen Mindestfallzahlen. 42 Prozent der Spitalbetriebe verpassen die Mindestfallzahlen in über 50 Prozent der untersuchten SPLG, rund
sieben Prozent sogar in allen. Verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2022, fallen die Mindestfallzahlen bei 6 von 21 SPLG sogar noch tiefer aus. Besonders deutlich ist der Rückgang mit 20% bei den SPLG «Komplexe kongenitale Herzchirurgie», wobei aufgrund der geringen Anzahl beteiligter Spitalbetriebe einzelne Veränderungen einen vergleichsweisen starken Effekt auf die prozentualen Anteile haben können.
Die festgestellten nicht erreichten Mindestfallzahlen sind dabei nicht als individuelles Versagen einzelner Spitäler zu interpretieren, sondern sind Ergebnis eines historisch gewachsenen, kantonal fragmentierten Planungssystems.
Beilage: Report Fallzahlen in Spitälern und Kliniken für ausgewählte Eingriffe im Jahr 2023 (LINK).
Bern, Februar 2026