Patientenströme: Bis zu 50 Prozent lassen sich heute bereits ausserhalb ihres Kantons behandeln

Eine neue Studie der Universität St. Gallen (HSG) zeigt: Eine Spitalplanung, die sich weiterhin an den Grenzen der 26 Kantone orientiert, wird den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht mehr gerecht. Denn Patientinnen und Patienten orientieren sich bei der Spitalwahl nicht an geografischer Nähe, sondern an Qualität, fachlicher Erfahrung und Sprache. Diese Ergebnisse untermauern wissenschaftlich die dringende Notwendigkeit einer verbindlich koordinierten Spitalplanung: Die Kantone müssen im Rahmen kantonsübergreifender Gesundheitsregionen auch ihre Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abstimmen und gemeinsam vergeben.

Die von der Fondation Groupe Mutuel bei der HSG in Auftrag gegebene Studie zeigt:

• In einem Grossteil der untersuchten Regionen lassen sich 25 bis 50 Prozent der Bevölkerung ausserkantonal behandeln, in einigen Regionen wie z.B. Mesocco in Graubünden sind es sogar 95 Prozent. Bereits für Behandlungen im Bereich der Grundversorgung fahren viele Patientinnen und Patienten über die Kantonsgrenze. Für spezialisierte, planbare Eingriffe wie etwa Knieprothesen steigt die Mobilität noch weiter: In Basel-Landschaft erfolgt jede zweite Operation ausserhalb des Kantons, in Neuenburg sind es 71 Prozent. Bei zerebrovaskulären Erkrankungen mit potenziell schweren Schäden fürs Gehirn liegt die Mobilität in einzelnen Regionen gar bei nahezu 100 Prozent.

• Mit der ausserkantonalen Behandlung sind die Patientinnen und Patienten auch bereit, längere Wege in Kauf zu nehmen. Ihnen ist weniger die geografische Nähe des Spitals wichtig, sondern die Qualität und fachliche Erfahrung sowie die Sprache. Spitäler, die sich auf bestimmte Eingriffe spezialisieren, können diese nachgewiesen in besserer Qualität durchführen. Gemäss Studie sind die Menschen bereit, auch bis zu 70 Minuten länger dafür zu fahren. Die Studie kommt zu dem Schluss: Die interkantonale Versorgung ist für viele Behandlungen bereits eine Realität. Die Planung muss diesen Umständen Rechnung tragen.

Die Realität der Patienten zeigt, dass das Bild des wohnortnahen Versorgungsspitals überholt ist. Wir müssen in der Spitalplanung weg von den Eigeninteressen der Kantone und die der Patienten ins Zentrum stellen», bilanziert Thomas Boyer, CEO der Groupe Mutuel.

• Bei den Leistungsaufträgen benachbarter Kantone bestehen grosse Überlappungen. Viele Spitäler erhalten kantonale Versorgungsaufträge, obwohl sie diese nur zu einem kleinen Teil erfüllen. Das heisst im Umkehrschluss: eine wirklich abgestimmte Spitalplanung auch der Leistungsaufträge birgt deutliches Effizienzpotenzial.

Die Studie ging unter anderem der Frage nach, inwieweit die aktuelle kantonale Spitalplanung mit den tatsächlichen Patientenströmen und der Nutzung der Leistungsaufträge übereinstimmen. Dafür zeichnete sie kantonsübergreifende Patientenströme nach, analysierte die Fahrtzeiten von Patientinnen und Patienten und verglich das Leistungsangebot mit den Leistungsaufträgen ausgewählter Spitalplanungen.

Die Schlussfolgerungen, die sich aus der Studie ziehen lassen, weisen deutlich in eine Richtung:

• Die Kantone müssen auch bei den Leistungsaufträgen an die Spitäler enger zusammenarbeiten. Es braucht eine abgestufte, stärker spezialisierte Planung: Spezialisierte, aber planbare Eingriffe wie z.B. eine Hüftprothese oder ein neues Kniegelenk sollten in fünf oder sieben grösseren Versorgungsregionen konzentriert werden.

Dadurch wird nicht nur die Qualität gestärkt, da höhere Fallzahlen und somit mehr Erfahrung zu besseren Behandlungsergebnissen und geringeren Komplikationsrisiken führen (Link auf Analyse). Auch kostenintensive Doppelspurigkeiten und damit Kosten liessen sich dadurch abbauen.

• Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Spitäler zu schliessen. Umwandlung und Spezialisierung der Spitäler stehen im Vordergrund. Denn betrachtet man die Versorgung ganzheitlich, also inklusive der ambulanten Behandlungen, könnten gerade kleine Spitäler in wohnortnahe ambulante Gesundheitszentren für die Grund- und Notfallversorgung umgewandelt werden.

Politisch haben Parlament und Kantone den dringlichen Handlungsbedarf erkannt: Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat im Herbst 2025 beauftragt, die Kantone gesetzlich dazu zu verpflichten, ihre Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb von Versorgungsregionen verbindlich aufeinander abzustimmen.

Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone stellte im November letzten Jahres einen Dreiphasenplan für eine künftig besser koordinierte Spitalplanung vor: Nach einer nationalen Bedarfsanalyse sollen die Kantone gemeinsam festlegen, welche Leistungen wohnortnah angeboten werden sollen und welche künftig überregional. Anschliessend sollen die kantonalen Leistungsaufträge nach diesen Kriterien vergeben werden.

 

Bern, März 2026