Für mehr Rechtssicherheit und weniger Missbrauch: Bundesrat muss Parlamentsentscheide zur Angehörigenpflege rasch umsetzen

Der Bundesrat muss die Angehörigenpflege endgültig neu regeln. Der Nationalrat hat nach dem Ständerat mehrere entsprechende Vorstösse überwiesen. Diese verpflichten den Bundesrat u.a. dazu, die abrechenbaren Grundpflegeleistungen von Angehörigen klar zu definieren. Er soll darüber hinaus die OKP-Beiträge an Organisationen senken, die pflegende Angehörige beschäftigen sowie verbindliche Qualitätskriterien bei deren Zulassung sicherstellen. Aus Sicht von prio.swiss gestalten diese Regelungen die Angehörigenpflege und deren Vergütung transparenter und einheitlicher – zum Schutz Betroffener, pflegender Angehöriger und Versicherter. Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern Missbräuche sowie nicht gerechtfertigte Gewinne zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Nun muss der Bundesrat tätig werden. prio.swiss erwartet Anpassungen auf Verordnungsebene, die schon 2027 in Kraft treten können.

Die erste Kommissionsmotion (26.3012) beauftragt den Bundesrat, diejenigen Grundpflegeleistungen klarer zu definieren, die pflegende Angehörige künftig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Dabei soll er diese Leistungen gegenüber familiärer Hilfestellung und Fürsorgepflicht abgrenzen, ebenso gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungen, um Doppelvergütungen zu verhindern.

Weniger Gewinne zu Lasten der Prämienzahlerinnen und -zahler

Die Motion verpflichtet den Bundesrat darüber hinaus dazu, den OKP-Beitragssatz niedriger festzusetzen, der Unternehmen gezahlt werden muss, die pflegende Angehörige anstellen und deren Leistungen gegenüber der Grundversicherung abrechnen.

«Wenn der OKP-Beitrag ihren deutlich niedrigeren Kosten entspricht, machen Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, weniger ungerechtfertigte Gewinne zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler», begrüsst Marco Romano, stellvertretender Direktor prio.swiss die Vorgaben des Parlaments. «Für prio.swiss ist entscheidend, dass die Vergütung der pflegenden Angehörigen dadurch nicht gesenkt wird».

Höhere Qualität, mehr Transparenz

Eine weitere Kommissionsmotion (26.3013) beauftragt den Bundesrat, die Kantone per Gesetz oder Verordnung dazu zu verpflichten, verbindliche Qualitätskriterien bei der Zulassung der Spitex-Organisationen zu berücksichtigen, die pflegende Angehörige anstellen.

Rasche und konsistente Umsetzung

prio.swiss ersucht den Bundesrat rasch und konsistent zu handeln. Erste Verordnungsanpassungen sollten schon 2027 in Kraft gesetzt werden.

Zudem begrüsst es prio.swiss, dass immer mehr Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten selbst tätig werden, um das System besser zu regeln, zu entgelten und zu kontrollieren. Hier appelliert prio.swiss an koordinierte und einheitliche Ansätze.

 

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Dirk Meisel, Mediensprecher, 079 193 12 70, media@prio.swiss