Hochspezialisierte Medizin (HSM): prio.swiss erhebt Beschwerde gegen zusätzlichen Leistungsauftrag

prio.swiss hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Leistungsauftrag für hochspezialisierte Operationen an der Speiseröhre (Oesophagusresektionen) am Luzerner Kantonsspital (LUKS) eingereicht. Der Verband kritisiert, dass das HSM-Beschlussorgan den Auftrag zusätzlich zu den zehn vom HSM-Fachorgan empfohlenen Zentren auch dem LUKS erteilt hat. Aus Sicht von prio.swiss widerspricht dies den gesetzlichen Vorgaben zur Konzentration hochspezialisierter medizinischer Leistungen und dem Ziel einer hohen Behandlungsqualität.

Die hochspezialisierte Medizin bündelt seltene und komplexe Behandlungen an spezialisierten Zentren. Erfahrung und Routine sind dabei zentral, um eine hohe Behandlungsqualität zu erreichen.

Die Beschwerde betrifft ausschliesslich den vom HSM-Beschlussorgan erteilten Leistungsauftrag für Oesophagusresektionen bei Erwachsenen an die LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern. prio.swiss beantragt dessen Aufhebung. Mit der Beschwerde setzt sich prio.swiss für eine konsequente Anwendung der gesetzlichen Planungskriterien und eine schweizweit abgestimmte Spitalplanung ein. Die Behandlungsqualität, die Patientensicherheit sowie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung stehen dabei im Vordergrund.

Gesetzliche Planungskriterien konsequent anwenden

Gemäss den Planungsgrundlagen bestehen in den übrigen zehn spezialisierten Zentren bereits ausreichende Behandlungskapazitäten für Oesophagusresektionen. Die zusätzliche Vergabe an das LUKS schafft entsprechende Überversorgung und entspricht aus Sicht von prio.swiss deshalb keiner bedarfsgerechten Ausweitung des Leistungsangebots. Das LUKS erreichte die für die Vergabe massgebenden Mindestfallzahlen im Beurteilungszeitraum nicht. Die übrigen zehn Zentren erfüllten diese Anforderung.

Eine Verteilung der seltenen Eingriffe auf mehr Zentren kann die angestrebte Bündelung von Erfahrung und Routine erschweren und damit die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung beeinträchtigen.

Fachorgan sieht den Bedarf bereits gedeckt

Das HSM-Fachorgan empfahl dem HSM-Beschlussorgan, dem LUKS diesen Leistungsauftrag nicht zu erteilen. Das HSM-Beschlussorgan begründet die Zuteilung unter anderem mit personellen und strukturellen Veränderungen am LUKS sowie gestiegenen Fallzahlen. Aus Sicht von prio.swiss ist damit nicht ausreichend begründet, weshalb der Leistungsauftrag trotz der im Beurteilungszeitraum nicht erreichten Mindestfallzahlen und der bereits vorhandenen Behandlungskapazitäten erforderlich ist.

Da es sich um planbare Eingriffe handelt, steht aus Sicht des Verbands die Bündelung an spezialisierten Zentren im Vordergrund. Regionalpolitische und geografische Überlegungen dürfen die gesetzlichen Planungskriterien nicht verdrängen.

«Bei seltenen, komplexen Eingriffen müssen wir die Erfahrung der Behandlungsteams gezielt bündeln. Die Versicherten erwarten eine hohe Behandlungsqualität und einen sorgfältigen Einsatz ihrer Prämiengelder», sagt Saskia Schenker, Direktorin von prio.swiss. «Deshalb lassen wir diesen einzelnen Leistungsauftrag gerichtlich überprüfen.»

Medienkontakt
Martina Elisabeth Wagner, Leiterin Kommunikation, 058 521 26 01, media@prio.swiss