Kantonale Tariferhöhungen torpedieren Kostenneutralität

Bern, 23. Januar 2026

Tarifentscheide mehrerer Kantone gefährden die Kostenneutralität bei der Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs. Diese Entscheide widersprechen fundamental den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tarifeinführung und belasten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler unmittelbar.

Einzelne Kantonsregierungen wie Basel-Stadt, Luzern, Uri, Schwyz, St. Gallen planen oder haben bereits beschlossen, die ambulanten Arbeitstarife zu erhöhen. prio.swiss, der Verband Schweizer Krankenversicherer, beobachtet diese aktuelle Entwicklung als Vertreter der Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler mit grosser Besorgnis.

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Einführung der neuen Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen unter der strikten Auflage der Kostenneutralität genehmigt. Im Schreiben an die Kantone vom 30. April 2025 hält Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidg. Departements für Inneres, EDI, klar fest: «Die zuständigen kantonalen Behörden haben im Rahmen der Genehmigung oder allenfalls Festsetzung der Taxpunktwerte darauf zu achten, dass nicht gleichzeitig mit der Einführung der neuen Tarife ein ungerechtfertigter Anstieg der Kosten einhergeht.» Der Bundesrat forderte die zuständigen kantonalen Behörden auf, die Taxpunktwerte 2025 im ersten Jahr der Einführung der neuen ambulanten Tarifstruktur, also im Jahr 2026, grundsätzlich fortzuführen. Zudem haben sich die Tarifpartner selbst auf Kostenneutralität geeinigt und sich gegenüber dem Bundesrat dazu auch verpflichtet.

Im Beschluss vom 30. April 2025 limitierte der Bundesrat die maximale Zunahme der Gesamt-kosten im Bereich des ambulanten Arzttarifs zusätzlich auf 4 Prozent (Referenzjahr 2025), darin inbegriffen sind auch allfällige Preisveränderungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese 4-Prozent-Toleranz bereits ohne diese Preiserhöhungen durch das zu erwartende Mengenwachstum ausgeschöpft wird. prio.swiss geht davon aus, dass mit den getroffenen und geplanten Entscheiden mehrerer Kantone die Kostenneutralität bereits im Einführungsjahr noch zusätzlich torpediert wird.

Kantone sind auch für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler verantwortlich

In verschiedenen Kantonen werden von den Kantonsregierungen provisorische und in einem zweiten Schritt definitive Arbeitstarife beschlossen. Dieses Verfahren kommt dann zum Zug, wenn die Tarifpartner noch zu keiner Einigung über die ab 1. Januar 2026 geltenden Tarife gekommen sind. Damit stellen die Kantone jeweils sicher, dass abgerechnet werden kann. Setzen Kantone jedoch Arbeitstarife fest, die über den datenbasierten und sachgerechten Verhandlungsgrundlagen der Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer liegen, verunmöglichen sie, dass die Tarifpartner noch zu einem Verhandlungsergebnis gelangen, das im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler akzeptiert werden kann. Die Kantone sollten sich in ihren Rollen nicht nur für die finanziellen Anliegen der Leistungserbringer, sondern auch für die finanzielle Belastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler verantwortlich fühlen.

Höhere Taxpunktwerte führen zu höheren Prämien. So würde beispielsweise eine flächendeckende Erhöhung von nur einem Rappen die Kosten zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung und damit die Prämienlast der Bevölkerung auf einen Schlag um 155 Millionen Franken erhöhen. Viele Kantone haben daher aus gutem Grund den provisorischen Tarif auf dem bisherigen Niveau festgelegt. prio.swiss erwartet, dass die anderen Kantone diesem Beispiel folgen.

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