5. März 2026
Darum geht es
Mit pflegenden Angehörigen sind Personen aller Altersstufen gemeint, welche Pflegeleistungen für Angehörige übernehmen. Mit einem Bundesgerichtsurteil von 2019 wurde es möglich, dass Angehörige Leistungen der Grundpflege gemäss Art. 7a Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vornehmen können. Diese KVG-Pflegeleistungen werden seither von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt.
Das Urteil führte dazu, dass sich einige private Spitex-Organisationen ausschliesslich auf die Einstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben. Problematisch ist insbesondere, dass von diesen Organisationen teilweise lediglich ein Bruchteil der mit OKP-Beiträgen und der Restfinanzierung der Kantone geleisteten Entschädigungen an die pflegenden Angehörigen weitergegeben wird und Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung weitgehend fehlen. Mit dem neuen Geschäftsmodell lassen sich so ungerechtfertigt hohe Margen erzielen – wobei die Pflegequalität und die Patientensicherheit oftmals nicht gewährleistet ist.
Position von prio.swiss
Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist von grossem Wert für die Gesellschaft im Allgemeinen und für die Gesundheitsversorgung im Speziellen. prio.swiss erachtet dieses Angebot angesichts der demografischen Entwicklung und im Rahmen von Versorgungsmodellen als sinnvolles ergänzendes Element, welches das Gesundheitssystem entlasten kann. Angesichts der herausfordernden Entwicklungen sieht prio.swiss dringenden Handlungsbedarf im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auf nationaler Ebene angepasst werden: So sind die Grundpflegeleistungen zu definieren, die durch pflegende Angehörige zulasten der OKP erbracht werden inkl. Senkung der OKP-Beiträge. Die Kantone sollen bei der Zulassung von Spitex-Organisationen verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen, um die Qualität der Pflegeleistungen und den Schutz der gepflegten Personen sowie der pflegenden Angehörigen sicherstellen zu können. Die Qualitätsvorgaben müssen für die OKP wie für die Restkostenfinanzierung der Kantone gleichermassen gelten. Die Umsetzung ist durch die Kantone koordiniert und gemeinsam mit der GDK anzugehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Kostensteuerung sind notwendig
Aktuell wachsen die Pflegekosten und die von den Versicherern übernommenen Beiträge an der ambulanten Pflege stark an. Das Wachstum des gesamten Pflegebereichs ist teilweise auf erwünschte Verlagerungseffekte aus der stationären hin zu ambulanter Pflege zurückzuführen. Ebenfalls ist eine starke Zunahme der Angehörigenpflege bei Kindern mit von der IV anerkannten Geburtsgebrechen feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere in den letzten Jahren auch die Angehörigenpflege sehr stark zum überdurchschnittlichen Wachstum beigetragen hat. Betrugen diese vor wenigen Jahren einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag, belaufen sich die von der OKP übernommenen Pflegekosten von rein auf pflegende Angehörige spezialisierte Spitex-Organisationen aktuell auf rund 150 Mio. Franken (SASIS AG, 2025). Aufgrund der demographischen Entwicklung und den heutigen Fehlanreizen im System mit ungerechtfertigt hohen Margen ist zu erwarten, dass das Wachstum in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich hoch bleiben wird. Angesichts der jährlich steigenden Prämien gilt es sicherzustellen, dass nur Pflegeleistungen bei den pflegenden Angehörigen abgegolten werden, die den Grundsätzen der OKP entsprechen. Die Pflege und Betreuung eigener Angehöriger soll eine gesellschaftliche Verpflichtung (Fürsorge- und Beistandspflicht) bleiben, die nicht vollständig durch eine Sozialversicherung finanziert werden kann.
Bundesratsbericht vom 15. Oktober 2025
Der Bundessrat hat das Problem erkannt und am 15. Oktober 2025 einen umfangreichen Bericht verabschiedet. Dieser bietet eine gute Analyse, belässt es aber enttäuschenderweise bei unverbindlichen Empfehlungen, obwohl der Handlungsbedarf insbesondere aufgrund des Kostenwachstums sehr hoch ist. prio.swiss begrüsst daher die Bemühungen des Parlaments und einiger Kantone, einen Grossteil der im Bericht des Bundesrates identifizierten Handlungsfelder mit Hochdruck anzugehen. Diverse Kantone haben die Restfinanzierung bereits gesenkt. prio.swiss begrüsst diese Entscheide, um die offensichtlichen Anreize für das lukrative Geschäftsmodell zu reduzieren und den finanziellen Druck auf die Kantone und Gemeinden zu mildern.
Qualität und Ausbildung sichern
Heute benötigen pflegende Angehörige keine medizinischen oder pflegerischen Vorkenntnisse, sondern lediglich einen Pflegehelferkurs, um Grundpflege zu erbringen. Die Patientensicherheit, die Pflegequalität, aber auch die Angemessenheit der erbrachten Pflegeleistungen ist somit in Frage gestellt. Es gibt nur für jene Organisationen gewisse Ausbildungsregeln für pflegende Angehörige, die einem zwischen Versicherern und Spitex abgeschlossenen Administrativ-Vertrag beigetreten sind. Daher fordert prio.swiss gesetzlich klar definierte Anforderungsprofile für pflegende Angehörige, klare Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung, eine Begleitung und Aufsicht der pflegenden Angehörigen sowie eine angemessene Qualitätskontrolle durch die anstellende Spitex-Organisation. Die Kantone müssen in diesem Bereich ihre Verantwortung und bestehenden Kompetenzen wahrnehmen und Qualitätskontrollen im Rahmen der Zulassung der Spitex-Organisationen sowie entsprechende Audits vornehmen. Grundsätzlich soll die Leistungsentschädigung an Personen erfolgen, die anstelle einer professionell ausgebildeten Pflegefachperson tätig sind. Daher ist eine Altersgrenze einzuführen, die sich wie bei professionellen Pflegefachpersonen grundsätzlich am AHV-Referenzalter orientieren soll. Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen. Ebenfalls ist vorzuschreiben, dass eine diplomierte Pflegefachperson die Verantwortung für eine maximale Anzahl pflegender Angehöriger übernehmen darf. Damit wäre gewährleistet, dass die diplomierte Pflegefachperson die erbrachte Pflegequalität ausreichend kontrollieren kann.
Angemessener Schutz für die pflegenden Angehörigen
Der Schutz der pflegenden Angehörigen ist in angemessener Weise sicherzustellen. Im Kontext ihrer Tätigkeit stellt sich die Frage, inwieweit ihre physische und psychische Gesundheit gewährleistet ist. Grundsätzlich sollte es dank klaren Vorgaben der Kantone – sofern diese genügend umfassend sind – zur Qualitätssicherung durch die anstellenden Spitex-Organisationen (siehe Kapitel oben) und Kontrollen durch die kantonalen Behörden zu keiner physischen oder psychischen Überlastung bei der pflegenden Angehörigen kommen.
Reduktion des OKP-Beitragssatzes und Klärung der Grundpflegeleistungen
Pflegende Angehörige verfügen oftmals nur über einen Pflegehelferkurs. Über dessen Ausgestaltung und Anerkennung haben die Spitex-Organisationen einen relativ grossen Handlungsspielraum, was zu unterschiedlichen Ausbildungsstandards und ungenügender Qualität führen kann. Zudem sind für private Spitex-Organisationen die Gestehungskosten mit pflegenden Angehörigen erheblich tiefer als bei Spitex-Organisationen mit angestelltem Pflegepersonal. So fallen bspw. die Anfahrtskosten oftmals weg, weil die Pflege im eigenen Haus stattfindet und nicht zu unterschiedlichen Patientinnen und Patienten gewechselt wird. Auch weitere betriebswirtschaftliche Kosten entfallen. Daher fordert prio.swiss eine Kürzung der Entschädigung aus der OKP an die Spitex-Organisation für pflegende Angehörige. Konkret soll der OKP-Beitragssatz für die Leistungen von pflegenden Angehörigen in der KLV reduziert bzw. separat in der KLV eingeführt werden. Zudem sind die durch die OKP vergüteten Grundpflegeleistungen pflegender Angehöriger zu klären und von der familiären Fürsorgepflicht und anderen Sozialversicherungen abzugrenzen. prio.swiss fordert zudem alle Kantone auf, die dies noch nicht umgesetzt haben, die Restkostenfinanzierung für die Leistungen der Angehörigenpflege zu reduzieren.
Rechnungsprüfung ermöglichen
Heute ist auf der Rechnung nicht klar ersichtlich, ob eine Leistung durch eine Pflegefachperson oder durch pflegende Angehörige erbracht wurde. Die Voraussetzungen für eine separate und transparente Ausweisung der Leistungen von pflegenden Angehörigen ist seit 2026 zwar technisch gegeben, aber nicht allgemeinverbindlich. Die Leistungen von pflegenden Angehörigen sind daher separat verbindlich zu erfassen, um eine Umgehung zu verhindern. Da verschiedene Sozialversicherungen beteiligt sind, müssen die Abgrenzungen zur Invaliden- und Unfallversicherung sowie zu den Ergänzungsleistungen klar definiert werden, um das Risiko einer Doppel- oder Mehrfachzahlung auszuschliessen. Mit einer transparenten Abrechnung wird eine effizientere Rechnungsprüfung ermöglicht und es können gleichzeitig Daten für die Entwicklung einer sachgerechten Tarifierung gesammelt werden. Dies ist im Hinblick auf die Integration der Pflege in die einheitliche Finanzierung per 2032 unabdingbar.
Bern, März 2026