Bern, 12. Januar 2026
prio.swiss und seine Tarifpartner H+ sowie der Dachverband der Podologinnen und Podologen haben dem Bundesrat am 22. Dezember eine neue Tarifstruktur für podologische Leistungen die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden, eingereicht. Die neue Tarifstruktur wird die seit dem 1. Januar 2022 geltende Übergangslösung ersetzen und tritt voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft. Weiter haben prio.swiss sowie der Dachverband der Podologinnen und Podologen einen Qualitätsvertrag erarbeitet und diesen auch gleichzeitig dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Seit dem 1. Januar 2022 können podologische Leistungen für Personen mit Diabetes mellitus bei ärtzlicher Verordnung gegenüber der OKP abgerechnet werden. Damit diese Leistungen angewendet werden können, gilt seit fast vier Jahren eine Übergangslösung für die Tarifstruktur.
Die neue Tarifstruktur, die diese provisorische Lösung ersetzen sollte, wurde am 22. Dezember 2025 zur Genehmigung eingereicht. Nach Prüfung durch den Bundesrat könnte sie ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Saskia Schenker, Direktorin von prio.swiss, freut sich, dass in enger Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern eine einheitliche und transparente Lösung für die kommenden Jahre gefunden werden konnte – im Interesse sowohl der Podologinnen und Podologen als auch der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Mit dieser überarbeiteten Version schaffen die Tarifpartner die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Übernahme der podologischen Leistungen für Menschen mit Diabetes mellitus.
| Qualitätsvertrag auch bei dem Bundesrat eingereicht
prio.swiss und der Dachverband der Podologinnen und Podologen haben dem Bundesrat gleichzeitig mit der Tarifstruktur einen Qualitätsvertrag zur Genehmigung eingereicht. Mit diesem Vertrag setzen die Tarifpartner die gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 58a KVG um und schaffen eine verbindliche Grundlage für die systematische und nachhaltige Qualitätsentwicklung in der praxis-ambulanten Podologie. Der Qualitätsvertrag regelt unter anderem Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung sowie deren Überprüfung und Veröffentlichung. Vorgesehen sind insbesondere der Aufbau und Betrieb eines praxisangepassten Qualitätsmanagementsystems, die Teilnahme an regionalen Qualitätszirkeln sowie die Umsetzung konkreter Verbesserungsmassnahmen in den Podologiepraxen. Die Qualitätsentwicklung erfolgt in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und wird durch Selbstdeklarationen und stichprobenweise Reviews überprüft. Mit dem Qualitätsvertrag etablieren die Vertragspartner einen transparenten, national einheitlichen Rahmen für die Qualitätsentwicklung in der Podologie. Ziel ist es, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. H+ hat mit den Versicherern bereits seit Mai 2024 einen vom Bundesrat genehmigten Qualitätsvertrag, welcher alle Leistungen umfasst. |
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