Bern, 21. August 2026
prio.swiss begrüsst die Empfehlung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), die Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2 im Medikamentenbereich unter Berücksichtigung der veränderten internationalen Rahmenbedingungen und der Arbeiten der AG «Lifesciences-Standort» grundlegend zu überarbeiten. Dabei müssen alle betroffenen Kreise einbezogen werden – insbesondere auch die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
Die SGK-N empfiehlt dem Bundesrat, mit dem Grossteil der Verordnungsänderungen vorerst abzuwarten und diese nach Vorliegen der Ergebnisse der AG «Lifesciences-Standort» grundlegend zu überarbeiten. Der Einbezug dieser Arbeiten war bereits bei Eröffnung der Vernehmlassung vorgesehen: Der Bundesrat hatte festgehalten, dass entsprechende Empfehlungen während oder nach der Vernehmlassung berücksichtigt werden können.
Für prio.swiss ist entscheidend, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetzesmassnahmen nun in einer ausgewogenen Verordnungslösung umgesetzt werden. Diese muss sowohl den Zugang zu innovativen Medikamenten in der Schweiz als auch die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens unter den veränderten internationalen Rahmenbedingungen in ein gutes Gleichgewicht bringen.
«Für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler ist zwingend, dass die Kostenfolgemodelle mit einem jährlichen Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Franken umgesetzt werden. Innovation und der Zugang zu neuen Therapien sind zentral – gleichzeitig müssen Medikamente auch langfristig finanzierbar bleiben», sagt Saskia Schenker, Direktorin von prio.swiss.
Für prio.swiss ist deshalb klar: Die notwendige Überarbeitung der Verordnungsbestimmungen darf nicht als Absage an die Kostendämpfung verstanden werden. Eine tragfähige Lösung muss den Zugang zu Innovation sichern und gleichzeitig den gesetzlichen Auftrag zur Kostendämpfung im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler erfüllen.
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