Bern, 5. März 2026
Der Ständerat will die Angehörigenpflege klar definieren, sachgerecht vergüten und deren Qualität sicherstellen lassen. Zwei ohne Gegenstimme angenommene Vorstösse sollen den Bundesrat damit beauftragen, Art und Kriterien der Grundpflegeleistungen durch Angehörige präziser zu definieren und tiefere OKP-Beiträge dafür festzulegen. Spitex-Organisationen sollen diese Leistungen bei der Abrechnung separat ausweisen müssen. Die Kantone werden zudem zu verbindlichen Qualitätskriterien für die Zulassung anstellender Organisationen verpflichtet. prio.swiss begrüsst und unterstützt diese Massnahmen im Interesse der pflegebedürftigen Personen, der pflegenden Angehörigen sowie der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Sie stellen die Qualität der Angehörigenpflege sicher und beseitigen Fehlanreize bei der Abrechnung durch anstellende Organisationen.
Der Ständerat folgte seiner Gesundheitskommission, welche die beiden Vorstösse ihrem Rat im Dezember einstimmig eingereicht hatte. Er erkennt damit an, dass angesichts des deutlichen Wachstums dieser von pflegenden Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen und deren schwieriger Einordnung in den Rahmen der Krankenpflegeversicherung Handlungsbedarf auf Bundesebene, in Zusammenarbeit mit den Kantonen besteht. Denn Handlungsdruck besteht nebst der mangelnden Rechtssicherheit auch wegen der stark steigenden Kosten. Vor wenigen Jahren handelte es sich noch um einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Inzwischen belaufen sich die Pflegekosten, die von rein auf pflegende Angehörige spezialisierten Spitexorganisationen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, auf rund 150 Millionen Franken.
Klare Abgrenzung, Altersvorgaben und niedrigere OKP-Beiträge
Die Motionen beauftragen den Bundesrat, die abrechenbaren Grundpflegeleistungen von Angehörigen klar zu definieren – inklusive der Abgrenzung gegenüber familiärer Fürsorgepflicht, dem Alter der Pflegenden oder der benötigten Ausbildung. Auch soll der Bundesrat den OKP-Beitrag sachgerecht tiefer festlegen, da Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, deutlich niedrigere Gestehungskosten haben als Spitex-Organisationen mit professionellen Pflegerinnen und Pflegern (zum Beispiel keine Einsatzplanung oder Transferwege).
Die Spitex-Organisationen sollen künftig die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen in den Abrechnungen separat als solche ausweisen müssen. Die Kantone will man dazu verpflichten, verbindliche Qualitätskriterien für die Zulassung Angehörige anstellender Organisationen festzulegen.
Die Vorlagen gehen nun in den Nationalrat und werden dort voraussichtlich in der Sommersession behandelt werden.
Medienkontakt
Dirk Meisel, Mediensprecher, 079 193 12 70, media@prio.swiss
Positionspapier: Pflegende Angehörige: Notwendige Korrekturen für ein transparentes, hochwertiges und nachhaltiges Pflege-Angebot (LINK)