Überregionale Spitalplanung: Verbindlicher Schritt für Versorgungsqualität

Bern, 24. September 2025

Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat der überregionalen Spitalplanung der Kantone Schub verleihen. Er hat eine Motion an den Bundesrat überwiesen, welche die Kantone gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsaufträge an die Spitäler – also das eigentliche stationäre Angebot – innerhalb von interkantonalen Versorgungsregionen abzustimmen und gemeinsam zu erteilen. Für prio.swiss ist dies ein notwendiger Schritt, um die Versorgungsqualität durch Konzentration und Spezialisierung zu verbessern sowie den gravierende Fachkräftemangel zu mildern. Doppelspurigkeiten und Überversorgung können reduziert, die Strukturen wirtschaftlicher gestaltet werden. Die Spitalplanung bleibt dabei grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone – der Bund soll nur dann eingreifen, wenn die Kantone ihre Koordinationsaufgabe nicht wahrnehmen.

Der Nationalrat hat die Motion «25.3017 – Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» überwiesen. Das Parlament beauftragt damit den Bundesrat, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so anzupassen, dass die Kantone nicht nur ihre Spitalplanungen interkantonal koordinieren müssen. Sie müssen künftig darauf aufbauend auch ihre Leistungsaufträge an die Spitäler – also das tatsächliche stationäre Angebot – innerhalb von Versorgungsregionen verbindlich aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen.

«Dieser verbindliche Schritt unterstützt die Kantone darin, das bedeutende Potenzial der überregionalen Spitalplanung endlich auszuschöpfen und ihren gesetzlichen Auftrag erfolgreich umzusetzen, nämlich: Über- und Unterversorgung nachhaltig vermeiden, die notwendige Qualität der Versorgung sichern und die Wirtschaftlichkeit und somit Finanzierbarkeit der Spitalstrukturen erreichen.»

Saskia Schenker, Direktorin prio.swiss

Auf engstem Raum: Mehrere Spitäler, gleiches Angebot

Auch 13 Jahre nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung geht in der Spitalplanung oft immer noch der kantonale Alleingang vor. Eine echte interkantonale Zusammenarbeit, die auch das stationäre Angebot (die sogenannten Spitallisten) über die Kantonsgrenzen hinweg in gemeinsamen Planungsregionen aufeinander abstimmt, ist die Ausnahme. Die Folge: Auf engstem Raum konkurrenzieren sich oft mehrere Spitäler mit demselben Angebot, während sich die Patientenströme heute nicht mehr an Kantonsgrenzen orientieren.

«Unkoordiniert ausgebaute Angebote führen in den Regionen zu Überkapazitäten und Überversorgung. Diese treiben nicht nur die Gesundheitskosten in die Höhe. Auch die Qualität der Versorgung leidet, weil zunehmend Spitäler die nötigen Mindestfallzahlen an Behandlungen nicht mehr erreichen und wirtschaftliche Probleme aufweisen.»

Marco Romano, stellvertretender Direktor prio.swiss

Überangebot abbauen, Qualität stärken, Kosten senken

Verpflichtet jedoch das Gesetz die Kantone, künftig auch ihre Leistungsaufträge an die Spitäler – und damit das tatsächliche stationäre Angebot – innerhalb von überkantonalen Versorgungsregionen aufeinander abzustimmen und diese gemeinsam zu vergeben, wird dies «das bestehende Überangebot an stationären Angeboten eindämmen und damit signifikant Kosten senken, gleichzeitig aber auch die Qualität stark fördern», wie die ständerätliche Gesundheitskommission den von ihr eingebrachten Vorstoss begründete. Regionalpolitische Überlegungen treten in den Hintergrund. Zentral werden die Patientenströme und die Versorgungsqualität, da sichergestellt werden kann, dass die einzelnen Spitäler sich spezialisieren und die Mindestfallzahlen erreichen.

«Kostenintensive Doppelspurigkeiten werden erkannt und abgebaut. Gleichzeitig gewinnt die Versorgungsqualität: Wenn die Spitäler sich auf bestimmte Eingriffe oder Behandlungen spezialisieren und nicht mehr alle alles anbieten müssen, erreichen sie pro Jahr eher die nötigen Mindestfallzahlen an Behandlungen – und können so auf ihren Gebieten Erfahrung und Kompetenz aufbauen.»

Saskia Schenker, Direktorin prio.swiss

prio.swiss unterstützt dabei das Anliegen der Motion, dass Spitalplanungen und Spitallisten grundsätzlich in der Hand der Kantone bleiben sollen. Diese kennen die regionalen Bedürfnisse, die auch in eine überregionale Versorgungsplanung einfliessen müssen.

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