Angehörigenpflege: Jetzt braucht es konkrete Massnahmen

Der Bundesrat hat seinen Bericht «Pflegeleistungen pflegender Angehöriger im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» verabschiedet. prio.swiss begrüsst den Aufruf an alle Akteure, die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der wichtigen Pflegearbeit angestellter Angehöriger sicherzustellen. Der Verband der Krankenversicherer teilt jedoch die Einschätzung des Bundesrates nur zum Teil, dass die hierfür vorhandenen Instrumentarien ausreichend sind. Ein reduzierter KVG-Beitragssatz und eine transparente Abrechnung sind zwingend notwendig, um die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor ungerechtfertigten Gewinnabschöpfungen in der Angehörigenpflege schützen zu können.

Prio.swiss begrüsst den Bericht des Bundesrates zur Angehörigenpflege. Darin ruft er alle beteiligten Akteure dazu auf, die Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der wichtigen Pflegearbeit sicherzustellen, die angestellte Angehörige leisten. prio.swiss teilt jedoch die Einschätzung des Bundesrates in einigen wesentlichen Punkten nicht, dass die hierfür vorhandenen Instrumente ausreichend seien:

Reduzierter KVG-Beitrag zum Schutz der Prämienzahlerinnen und -zahler fehlt

Der Bundesrat hält selbst fest, dass die Gestehungskosten der Angehörigenpflege tiefer sind als jene der professionellen Spitex. Trotzdem verzichtet er unverständlicherweise auf den Vorschlag, den KVG-Beitragssatz für die Angehörigenpflege zu senken. Eine sachgerechte und kostenbasierte Reduktion des KVG-Beitragssatzes ist jedoch zwingend notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen sicherzustellen. Nur so kann effektiv verhindert werden, dass Organisationen ungerechtfertigte Gewinne zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler abschöpfen.

Separate Abrechnung der Angehörigenpflege zwingend notwendig

Der Bundesrat räumt zu Recht ein, dass die Versicherer den Umfang der abgerechneten Pflegeleistungen von Angehörigen nur dann auf Wirtschaftlichkeit hin prüfen können, wenn auf der Rechnung klar ausgewiesen ist, dass die Leistung von Angehörigen erbracht wurde. Dies ist heute nicht der Fall, jedoch zwingend notwendig, damit Versicherer und Kantone die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen sicherstellen können.

Kantone, Versicherer und Spitex Schweiz sind bereits daran, die technischen Möglichkeiten für eine separat ausgewiesene Abrechnung der Angehörigenpflege zeitnah zu schaffen. Kantone und Versicherer müssen anschliessend durchsetzen, dass diese von allen Beteiligten wo immer möglich bereits ab Anfang 2026 konsequent angewendet werden.

Arbeitsrecht zum Schutz der Angehörigen und Prämienzahlenden

Leider fehlt bis anhin die Analyse der Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Diese soll gemäss dem Bericht erst bis Ende Jahr folgen. Bei den pflegenden Angehörigen werden oft sehr hohe Stundenvolumina abgerechnet. Die Versicherer benötigen schnell Rechtssicherheit, wie sie reagieren können, wenn erkennbar ist, dass die üblichen arbeitsrechtlichen Höchstarbeitszeiten und Pausen nicht eingehalten worden sind.

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