Den Fokus auf die Gesundheit legen
Darum geht es
Wir gehen heute bewusster mit unserer körperlichen und mentalen Gesundheit um. Dieser Wertewandel rückt Prävention und Gesundheitsförderung stärker ins öffentliche Bewusstsein. Wir investieren mehr Zeit, Krankheiten vorzubeugen – gleichzeitig werden wir risikoscheuer und versuchen, möglichst jedes Risiko zu vermeiden. Prävention verspricht uns, gesünder zu bleiben und durch heutige Investitionen höhere künftige Krankheitskosten einzusparen. In diesem Positionspapier nimmt prio.swiss zu ausgewählten Aspekten der Prävention Stellung und zeigt auf, was die Krankenversicherer für Prävention und Gesundheitsförderung tun.
Die Position von prio.swiss
Für prio.swiss sind Prävention und Gesundheitsförderung wesentliche Elemente unserer Gesundheitsversorgung: Sie erhalten Wohlbefinden und Wohlstand der Gesellschaft und dämpfen gleichzeitig den Anstieg der Gesundheitskosten. Die Gesundheitsversorgung liegt im heutigen Gesundheitssystem grundsätzlich in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone – und damit auch die Prävention und Gesundheitsförderung, wobei gerade dieser Aspekt der eigenen Gesundheit zuerst in der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung jedes Einzelnen liegt.
Auch die Krankenversicherer übernehmen – nicht zuletzt im Auftrag des KVG – eine aktive Rolle in der Prävention und Gesundheitsförderung und erbringen bereits heute zahlreiche präventive Leistungen: Sie unterstützen ihre Versicherten darin, gesund zu bleiben, um zukünftige Gesundheitsprobleme und die damit einhergehenden Leistungskosten zu vermeiden – dies insbesondere im direkten Kontakt mit den Versicherten zu gesundheitsförderndem Verhalten und mit Angeboten in den Zusatzversicherungen. Auch vergüten sie medizinische Präventionsmassnahmen, z.B. Impfungen und Früherkennungsprogramme (Brust- oder Darmkrebs) direkt über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), wenn dies im Leistungskatalog vorgesehen ist.
prio.swiss setzt sich dafür ein, dass bei solchen medizinischen Präventionsleistungen – egal, ob bereits im Leistungskatalog enthalten oder neu aufgenommen – die WZW-Kriterien konsequent angewandt werden. Für die Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine nachvollziehbare Linie des Bundes notwendig, wann Prävention durch die Grundversicherung abgedeckt werden soll.
Mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz verfügen Krankenversicherer und Kantone gemeinsam über eine wichtige Organisation, die Präventionsprojekte umsetzt. prio.swiss setzt sich dafür ein, dass diese Projektförderung schweizweit besser koordiniert und bekannt gemacht wird. In Abstimmung mit anderen Politikbereichen soll die Wirksamkeit, Skalierbarkeit und Sichtbarkeit der Prävention im öffentlichen Bereich gefördert werden. Auch bei der projektbezogenen Prävention im Public Health Bereich, wie z.B. bei öffentlichen Kampagnen von Bund und Kantonen, ist durch bedarfsgerechte Evaluationen auf ein gutes Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten.
Über eine nationale Rahmenstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention können die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen präzisiert, die Zusammenarbeit besser koordiniert, die Synergien maximal genutzt und die Effizienz gesteigert werden. Dazu bedarf es keines eigenen Präventionsgesetzes.
Prävention – wer macht was?
Prävention im Leistungskatalog der Grundversicherung
Das KVG legt zwar den Fokus auf die Behandlung und Heilung von Krankheit, umfasst aber auch Leistungen, mit denen das Krankheitsrisiko gesenkt und Erkrankungen frühzeitig erkannt werden können oder mit denen man verhindern will, dass diese sich verschlimmern. Solche medizinischen Präventionsmassnahmen werden entsprechend durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wie beispielsweise Blutdruck senkende Medikamente, aber auch Leistungen im Bereich der Lebensstiländerung oder der Suchtbehandlung. Dabei sind die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) einzuhalten, damit Prämienzahlerinnen und Prämienzahler nicht ungerechtfertigt belastet werden.
Prävention als Innovations-Plus der Versicherer
Die Versicherer informieren ihre Versicherten in ihren Magazinen, Newslettern, auf ihren digitalen Portalen oder zunehmend auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz und animieren sie mit Apps und Bonusprogrammen zu gesundheitsförderndem Verhalten. Der neue Artikel 56a des KVG ermöglicht es den Versicherern darüber hinaus, Risikogruppen direkt anzusprechen und ihnen gezielt Präventionsleistungen zu empfehlen.
Durch integrierte Versorgung im Rahmen alternativer Versicherungsmodelle (AVM) können die Versicherer chronisch kranken Menschen eine optimale Versorgung bieten. Auch bieten sie alternative Versicherungsmodelle an, die den Fokus auf Prävention legen. Diesen Gestaltungsfreiraum gilt es zu erhalten und zu stärken. Die Förderung von Health Start-ups und weiteren Innovationen im Bereich der Prävention sind nur möglich aufgrund der unterschiedlichen Strategien, die die Versicherer im Rahmen des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit der Versicherten verfolgen.
Zusatzversicherungen bieten darüber hinaus weitere Möglichkeiten, im Rahmen der Selbstverantwortung zusätzliche Präventionsmassnahmen zu nutzen.
Prävention als Gemeinschaftsaufgabe aller Akteure
Insbesondere die Früherkennung von Krankheiten und deren Vermeidung sind eine gemeinsame Aufgabe der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen. Für viele einmalige Impfungen sind z.B. die Schulen ein zentraler Ort, während die jährliche Grippeimpfung niederschwellig am Arbeitsort oder in der Apotheke angeboten werden kann. Die kantonalen Screening-Programme zur Brust- und Darmkrebsfrüherkennung funktionieren in der Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Krebsligen und Tarifpartnern. Sowohl prophylaktische Impfungen als auch die Früherkennungsprogramme werden unter anderem von der OKP mitfinanziert.
Prävention durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz
Allgemeine Präventionsleistungen wie zum Beispiel Aufklärungskampagnen, nationale oder regionale Projekte wie Bewegungsförderung oder infrastrukturelle Verbesserungen gehören als Dienstleistungen in den Public Health Bereich. Sie müssen durch die öffentliche Hand respektive durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz realisiert werden.
Über ihre Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützen Versicherer und Kantone gemeinsam Präventionsprojekte in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Psychische Gesundheit sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement. Hinzu kommt die Prävention in der Gesundheitsversorgung, die in den Themenbereichen nichtübertragbare Krankheiten (NCD), psychische Erkrankungen und Sucht den Fokus vermehrt auf die Therapie legt.
Die Krankenversicherer leisten jährlich den gesetzlich festgelegten Beitrag von 4.80 Franken pro OKP-versicherter Person an die Gesundheitsförderung Schweiz. Im Stiftungsrat sind Versicherer, Bund, Kantone, Wissenschaft, Ärzteschaft, Gesundheitsligen und Konsumenten vertreten.
Aus Sicht der Versicherer besteht Potenzial, die Erkenntnisse aus den Projekten und Kampagnen in der Praxis stärker zu skalieren, breiter zu kommunizieren und wirksamer umzusetzen. Dies kann eine längere initiale Förderperiode bedeuten, um so tatsächlich eine Überführung in den Regelbetrieb zu ermöglichen. In der Evaluation ist besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der jeweiligen Intervention zu legen: Die Veränderungswirkung auf die jeweilige Zielgruppe und die langfristige strukturelle Wirkung auf die Gesellschaft (Outcome oder Impact) sind wichtiger als der unmittelbare Output. Ein weiteres Kriterium ist die Skalierbarkeit über die gesamte Schweiz.
Prävention als nationale strategische Aufgabe
Erfolgreiche Prävention ist nicht vom Wohnort abhängig, sondern von der individuellen Lebenssituation. Insofern müssen die bestehenden Bemühungen insbesondere der Projektförderung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie öffentlicher Kampagnen und der Tätigkeiten kommunaler Stellen wie Schulen oder Fachstellen für Alter, Familie oder Jugend auf den Gemeinden besser national aufeinander abgestimmt werden. Damit sich Best practices durchsetzen, braucht es keine Veränderungen in Zuständigkeit oder Finanzierung durch ein neues Gesundheits- oder Präventionsgesetz. Eine nationale Rahmenstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention kann die Zusammenarbeit fördern, die Nutzung von Synergien maximieren und die Effizienz steigern – alles innerhalb des bestehenden Finanzrahmens. Eine erfolgreiche Strategie setzt dabei auf wirksame Lösungsansätze in relevanten Handlungsbereichen innerhalb eines begrenzten Themenbereichs. Weiter sollte die Strategie die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen klären. Die Aktivitäten sind mit den weiteren Politikbereichen abzustimmen, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Prävention haben.
Bern, Dezember 2025