Qualitätsvertrag für die Ergotherapie beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht

Bern, 27. November 2025

Der Ergotherapie-Verband Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz und der Verband Schweizer Krankenversicherer prio.swiss haben heute beim Bundesrat den Qualitätsvertrag zwischen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie den Krankenversicherern eingereicht. Damit passen die Tarifpartner ihr langjährig bestehendes Vertragswerk an die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (Art. 58a KVG) an. Sie schaffen zudem eine verbindliche Grundlage für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung im Bereich der praxis-ambulanten Ergotherapie.

Der heute beim Bundesrat eingereichte Qualitätsvertrag und die dazugehörigen Anhänge sind das Ergebnis intensiver und konstruktiver Verhandlungen, die zwischen prio.swiss, dem Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) geführt wurden. Sie legen die Zusammenarbeit für eine systematische und nachhaltige Qualitätsentwicklung in der praxis-ambulanten Gesundheitsversorgung verbindlich fest. Damit profitieren Patientinnen und Patienten von wirksamen Verbesserungsmassnahmen.

Evaluation der Therapieziele und Qualitätszirkel

Ein Schwerpunkt des Vertrages sind spezifische Messungen zur gemeinsamen Therapieziel-vereinbarung der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit den Patientinnen und Patienten. Qualitätszirkel und kollegiale Qualitätsbesprechungen dienen als zentrale Gefässe für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Ergotherapie. In diesen Gefässen tauschen sich Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten strukturiert über relevante Qualitätsfragen aus und identifizieren gemeinsam Verbesserungspotenzial. Die Vertragspartner akzeptieren anschliessend im Rahmen des Vertrags die abgeleiteten Verbesserungsmassnahmen, die schliesslich von den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern in ihrer Praxis verbindlich umgesetzt werden.

Kontinuierlicher Prozess der Qualitätsentwicklung etabliert

Felix Gutzwiller, Präsident prio.swiss, freut sich: «Mit dem neuen Qualitätsvertrag konnten wir auf Basis der bisherigen bewährten vertraglichen Zusammenarbeit die neuen gesetzlichen Qualitätsvorgaben umsetzen und einen kontinuierlichen Prozess der Qualitätsentwicklung etablieren.»

EVS-Präsidentin Colette Carroz unterstreicht: «Der Qualitätsvertrag 2025 ersetzt den bisherigen Qualitätsvertrag von 2009. Dies spiegelt nicht nur einen Wechsel in der Jahreszahl wider, sondern, und vor allem, eine inhaltliche Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen in der Ergotherapie.»

Sarah Kopse, Stv. Direktorin SRK, betont: «Mit diesem neuen Vertragswerk wird die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung vorangetrieben. Es ist ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten fortlaufend gerechter zu werden.»

Kontakt

Dirk Meisel, Mediensprecher prio.swiss, +41 79 193 12 70, media@prio.swiss

Colette Carroz, Präsidentin EVS, +41 31 313 88 44, colette.carroz@ergotherapie.ch

Joëlle Etienne, Mediensprecherin SRK, +41 58 400 44 13, joelle.etienne@redcross.ch