Bern, 1. Juli 2026
Mit dem neuen Artikel 56a KVG können Krankenversicherer ihre Versicherten ab heute gezielt über präventive Massnahmen, kostengünstigere Leistungen und geeignete Versicherungsmodelle informieren. prio.swiss begrüsst diese neue Möglichkeit. Sie stärkt die Gesundheitskompetenz der Versicherten und leistet einen konkreten Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden, gut zugänglichen und nachhaltig finanzierbaren Gesundheitsversorgung.
Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Krankenversicherer die Möglichkeit, ihre Versicherten gezielt über Massnahmen zu informieren, die für sie persönlich relevant sein können. Dies ist eine Massnahme des im letzten Jahr vom Parlament verabschiedeten Massnahmenpaket 2 Kostendämpfungspaket. Dazu gehören Informationen zu Prävention und Vorsorge, zu kostengünstigeren medizinischen Leistungen sowie zu besonderen Versicherungsformen, die eine besser koordinierte Versorgung unterstützen können.
prio.swiss begrüsst diese Neuerung. Sie setzt dort an, wo im Gesundheitswesen ein grosses Potenzial besteht: bei verständlicher Information, gezielter Prävention, besserer Koordination und dem bewussten Umgang mit medizinischen Leistungen. Davon profitieren die Versicherten ebenso wie die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
«Wer gut informiert ist, kann bessere Entscheidungen treffen. Der neue Artikel 56a KVG ermöglicht es den Krankenversicherern, ihre Versicherten gezielt auf sinnvolle Möglichkeiten hinzuweisen – etwa bei Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Generika, Biosimilars oder koordinierten Versorgungsmodellen», sagt Marco Romano, stellvertretender Direktor von prio.swiss. «Das stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten und hilft, unnötige Kosten im Gesundheitswesen zu vermeiden.»
Die gezielte Information ersetzt keine medizinische Beratung. Sie ist auch kein Eingriff in die Therapiehoheit der Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker. Krankenversicherer können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und basierend auf den bereits zur Verfügung stehenden Rechnungsdaten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einzelne Versicherte auf mögliche Präventions-, Versorgungs- oder Sparpotenziale hinweisen. Ob eine Massnahme im konkreten Einzelfall angezeigt ist, beurteilen weiterhin die zuständigen medizinischen Fachpersonen gemeinsam mit den Versicherten.
Damit ist die neue Möglichkeit klar begrenzt: Krankenversicherer können informieren und Orientierung bieten. Die medizinische Beurteilung bleibt Sache der zuständigen Fachpersonen. Gerade diese Aufgabenteilung ist zentral, damit gezielte Informationen ihren Nutzen entfalten können, ohne Rollen im Gesundheitswesen zu vermischen.
Mögliche Anwendungsbereiche sind etwa Hinweise auf empfohlene Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Versicherungsmodelle, die eine bessere Koordination der Versorgung unterstützen können.
Die Informationen können auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – etwa per Brief, E-Mail oder über digitale Kanäle. Versicherte müssen über den Zweck der Information informiert werden. Der Erhalt solcher Informationen ist freiwillig und kann jederzeit abgelehnt werden.
Aus Sicht von prio.swiss ist Art. 56a KVG ein wichtiger Schritt hin zu einem Gesundheitssystem, das vorhandene Informationen besser nutzt, die Versicherten in ihrer freien Wahl unterstützt und gleichzeitig die Kostenentwicklung im Blick behält. Die Versicherer setzen die neue Möglichkeit eigenständig und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um.
prio.swiss begleitet die Einführung der neuen Informationsmöglichkeit aufmerksam. Im Zentrum steht eine Umsetzung, die den Versicherten einen konkreten Nutzen bringt, die medizinischen Zuständigkeiten respektiert und zur Dämpfung der Gesundheitskosten beiträgt.
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Dirk Meisel, Mediensprecher, 079 193 12 70, media@prio.swiss