Vernehmlassung – Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Massnahmen Kostendämpfungsaket 2 im Arzneimittelbereich
Das Kostendämpfungspaket wurde im März 2025 von den eidgenössischen Räten angenommen und es wurde kein Referendum dagegen ergriffen.
Vernehmlassung (FR) – Entwurf des Berichts zur Spitalplanung 2026
prio.swiss begrüsst ausdrücklich, dass der Kanton Freiburg bestrebt ist, Überkapazitäten zu vermeiden.
Vernehmlassung (AR) – Transformationsprojekt Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR)
prio.swiss begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagene strukturelle Neuausrichtung des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR).
Vernehmlassung (ZG) – Umsetzung von EFAS ohne Pflege; Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes
prio.swiss unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Insbesondere die Regelung, dass der Mindestprozentsatz für die Kantonsbeiträge unter EFAS im EG KVG und nicht mehr im Spitalgesetz geregelt wird.
Vernehmlassung (ZH) – Vorentwurf der Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich
Es ist richtig und wichtig, dass die Kantone die Zulassungen aufgrund der neuen nationalen gesetzlichen Vorgaben konkreter regeln können.
Vernehmlassung (AG) – Änderung des Spitalgesetzes
prio.swiss unterstützt die Möglichkeit einer teilweisen oder vollumfänglichen Veräusserung der Aktien des Kantonsspitals Baden (KSB), des Kantonsspitals Aarau (KSA) und der psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) an Dritte.
Vernehmlassung. KVV-Änderung „Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Leistungen Krankenversicherung“
prio.swiss begrüsst die Umsetzung von Massnahmen, die im Interesse der Prämienzahler und Prämienzahlerinnen sind, die Behandlungsqualität erhöhen und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen.
Vernehmlassung (AG) – Änderung des Spitalgesetzes
Mit der Revision des Spitalgesetzes möchte der Regierungsrat eine rechtliche Grundlage schaffen, um systemrelevante Listenspitäler zu retten, wenn dies zur Erfüllung des verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrags nötig ist.
Vernehmlassung – Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) – Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen, gezielte Informationen der Versicherten
prio.swiss begrüsst ausdrücklich den neuen Artikel 56a des KVG. Die Möglichkeit, die eigenen Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen informieren zu können (Art. 56a Abs 1 E-KVG), stellt eine kunden- und patientenzentrierte Verbesserung dar.
Vernehmlassung – 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten
Mit der Vorlage soll eine Höchstgrenze für die Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe der Krankenversicherer eingeführt werden. Die Höchstgrenze orientiert sich primär an der Grösse und Wirtschaftlichkeit des Versicherers und soll an die Teuerung angepasst werden.