Kosten- und Qualitätsziele 2028-2031 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Wir verzichten auf eine Beurteilung der Grundlagen im Gesetz und der Verordnung. Unsere nachfolgenden Ausführungen beschränken sich allein auf den aktuell vorgesehenen Umsetzungsvorschlag.
Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) (Erweiterung der Integrität auf Medizinprodukte)
prio.swiss unterstützt die vorliegende Revision der VITH, mit welcher die Ausweitung des Integritätsgebots auf Medizinprodukte erfolgt.
AG – Spitalliste Rehabilitation; Verlängerung der Leistungsaufträge
prio.swiss kann die Gründe für die Verlängerung der erteilten Leistungsaufträge nachvollziehen und unterstützt diesen Entscheid.
TI – Pianificazione ospedaliera cantonale: attribuzione dei mandati di prestazione (auf Italienisch)
La pianificazione in corso e il nuovo elenco ospedaliero provvisorio lasciano intravedere alcuni sviluppi incoraggianti.
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Im Rahmen der operativen Umsetzung der einheitlichen Finanzierung gelten zusammenfassend für prio.swiss folgende Grundsätze: […]
KVV-Änderung «Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern; nicht kontaktierbare Versicherte»
Bereits vor einem Jahr (Juni 2025) wurde eine Vernehmlassung zum Thema nicht kontaktierbare Versicherte durchgeführt.
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchise)
prio.swiss unterstützt den Vorschlag des Bundesrats und beurteilt den gewählten Ansatz zur Umsetzung des parlamentarischen Auftrags als sachgerecht, moderat und sozial vertretbar.
Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung
prio.swiss unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich (…)
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Massnahmen Kostendämpfungsaket 2 im Arzneimittelbereich
Das Kostendämpfungspaket wurde im März 2025 von den eidgenössischen Räten angenommen und es wurde kein Referendum dagegen ergriffen.
FR – Entwurf des Berichts zur Spitalplanung 2026
prio.swiss begrüsst ausdrücklich, dass der Kanton Freiburg bestrebt ist, Überkapazitäten zu vermeiden.