Consultation – Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) – Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen, gezielte Informationen der Versicherten (en allemand)

prio.swiss begrüsst ausdrücklich den neuen Artikel 56a des KVG. Die Möglichkeit, die eigenen Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen informieren zu können (Art. 56a Abs 1 E-KVG), stellt eine kunden- und patientenzentrierte Verbesserung dar.

Consultation – Objectifs en matière de coûts et de qualité, OAMal

Die vorgeschlagenen Kosten- und Qualitätsziele auf Verordnungsebene sind die logische Konsequenz der beschlossenen Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative. Die Kosten- und Qualitätsziele dienen als Orientierung für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring gibt Empfehlungen zur Kostenentwicklung und zu kostendämpfenden Massnahmen ab. Trotz […]