Consultation – Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) – Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen, gezielte Informationen der Versicherten (en allemand)

prio.swiss begrüsst ausdrücklich den neuen Artikel 56a des KVG. Die Möglichkeit, die eigenen Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen informieren zu können (Art. 56a Abs 1 E-KVG), stellt eine kunden- und patientenzentrierte Verbesserung dar.