Mehr Wahlfreiheit und weniger Kosten: Bundesrat schlägt OKP-Vergütung bestimmter Medizinprodukte aus dem Ausland vor

Bern, 24. Juni 2026

Krankenversicherer sollen künftig bestimmte Medizinprodukte vergüten dürfen, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum erwerben. Aus Sicht prio.swiss schafft diese vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagene Gesetzesänderung mehr Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten. Wegen der zum Teil tieferen Preise im Ausland stärkt sie den Wettbewerb und trägt zur Kostendämpfung bei.

Der Bundesrat will es mit der Vorlage ermöglichen, dass Versicherte gewisse Medizinprodukte auf der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) selbst im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beziehen und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können. prio.swiss unterstützt diesen pragmatischen und logischen Schritt: Er erweitert die Möglichkeiten im Schweizer Gesundheitswesen und bildet ab, was in der Bevölkerung vor allem in den Grenzkantonen oder in Notfallsituationen im Ausland bereits Realität ist.

Erleichterung für Patientinnen und Patienten

Im Vordergrund stehen konkrete Erleichterungen für Patientinnen und Patienten. Wer regelmässig einfache Produkte bezieht oder z.B. eine hohe Franchise hat, kann von tieferen Preisen im Ausland profitieren. Der Versandhandel ist ebenfalls miteinbezogen. Es soll sich vor allem um Produkte handeln, deren Beratungsaufwand beim Verkauf gering oder gar nicht vorhanden ist und deren Nutzung für die Bevölkerung problemlos ist. Das könnten z.B. Verbandsmaterialien wie sterile Falt- und Vlieskompressen sein, Inkontinenzprodukte oder Blutzuckerteststreifen zur Diabetes-Selbstkontrolle. Welche Medizinprodukte letztlich tatsächlich unter die Neuregelung fallen, wird sich im Verlauf der weiteren Beratungen zeigen.
Neben diesen praktischen Vorzügen für die Bevölkerung kann dadurch auch ein Beitrag zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geleistet werden. Die von der geplanten Gesetzesänderung betroffenen Produkte machen gemäss Bundesrat rund 50 Prozent des Kostenvolumens der MiGeL aus – im Jahr 2023 immerhin 727 Millionen Franken. Wie viel Einsparungen dadurch letztlich erzielt werden können, wird zum Teil davon abhängen, wie stark von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Bereits heute ist der Bezug von MiGeL-Produkten im Ausland zwar möglich, die OKP darf jedoch wegen des Territorialitätsprinzips nur bei Notfällen vergüten. Bei der nun vorliegenden Gesetzesanpassung handelt es sich um eine logische Erweiterung, die der Bundesrat bereits in der Beratung der Mo. Heim (16.3169) angekündigt und 2021 darüber berichtet hatte (Medienmitteilung).

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