Branchenvereinbarung: eine erste positive Bilanz

Seit dem 1. September 2024 ist die Branchenvereinbarung zur Regulierung der Tätigkeit von Versicherungsvermittlern für alle beigetretenen Krankenversicherer verbindlich. Dieser Rahmen legt klare Regeln fest: Verbot von telefonischer Kaltakquise, Qualitätskriterien für die Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler und Obergrenzen für Provisionen.